user_mobilelogo

Geschäftsbedingungen

1. Behandlung von Angeboten

a) Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger, bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Versenders an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der Maklergebühr gern. Ziffer 3 (siehe unten).

b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objekts angeblich bereits bekannt, hat er dies dem Versender unverzüglich, spätestens beim Besichtigungstermin, ansonsten spätestens schriftlich innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen, andernfalls wird unser Nachweis als ursächlich für den späteren Abschluss anerkannt.

c) Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis oder Vermittlungstätigkeit des Versenders dieses Exposé an.

d) Mit dem Eigentümer des Objekts oder des Verfügungsberechtigten gilt auch sein evtl. Rechtsnachfolger als nachgewiesen.

2. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung des Versenders ist zu dessen Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Der Versender hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

b) Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Versender nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Versenders nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlichen identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht. Dasselbe gilt, wenn ein Erwerb im Wege eines Versteigerungsverfahrens erfolgt.

3. Provisionsregelung

Die Höhe der im Falle des Ankaufs oder der Anmietung zu zahlenden Provisionen ist aus dem jeweiligen Angebot ersichtlich. Diese betragen im Regelfall:
a) Bei Ankauf: 3,57 % Käuferprovision einschl. der derzeitig gültigen MwSt.
b) Bei Anmietung: 2,38 Monatsmieten einschl. der derzeit gültigen MwSt. (nur im geweblichen Bereich).
c) Bei Gewährleistung eines Verkaufsrechtes werden 1,19 % des Kaufwertes berechnet (Reservierung).
d) Bei Kauf des Mietobjektes innerhalb von 3 Jahren ab Anmietung wird die übliche Käuferprovision unter Anrechnung der für Anmietung bezahlten Provision berechnet.
e) Wird das Objekt auf das Angebot hin im Wege der Zwangsversteigerung, Konkurs oder Vergleichsverfahrens ganz oder teilweise (Beteiligung) erworben fällt eine Gesamtprovision in Höhe von 5,95 % einschl. der derzeit gültigen MwSt. an.
f) Abweichende Provisionen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
g) Bei Änderungen des MwSt. Satzes gilt unter entsprechender Berichtigung des %Satzes der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig war.
4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Der Versender ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Auftrag

Der Verkaufs, Vermietungs oder Suchauftrag wird bis auf schriftlichen Widerruf durch den Auftraggeber erteilt falls nicht eine andere bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wird.

6. Haftungsausschluss

Die vom Versender gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihm enteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann der Versender daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft/vermietet wird.

7. Kaufpreiszahlung

Kaufpreiszahlungen etc. sind direkt an den Vertragspartner zu leisten; sie werden nicht vom Versender entgegengenommen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ansbach

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.